IPReG

Intensivpflege- und Rehabilitationstärkungsgesetz

Abschließende Beratung im Bundestag vom 2.Juli 2020
Die Bundesregierung hat ein Gesetz zur Reformierung der Intensivpflege vorgeschlagen. Demnach soll die pflegerische Versorgung von Menschen mit Beatmung unter dem Vorwand der Qualitätssteigerung in stationären Einrichtungen erfolgen.

Dadurch könnte Pflegefachpersonal aus der 1:1 Versorgung freigesetzt werden, um im stationären Bereich mehr Menschen versorgen zu können. Entscheidene Fragen nach Kapazitäten und dem Selbstbestimmung des Wohnortes der Betroffenen bleiben lange und teilweise unbeantwortet.

Die ganze Debatte auf: bundestag.de

Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit

PDF Download: Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (GKV-IPReG)

Eine Antwort des Bundesministeriums für Gesundheit auf Anfrage der Grünen weisst teils eklatente Wissenslücken aufseiten des Ministeriums hin:

Antwort der Bundesregierung auf Anfrage der Bundestagsfraktion B´90 / Grüne

Autorenmeinung: Diese Webseite bemüht sich, politische Informationen zu Politik und Pflege möglichst ganzheitlich und überparteilich darzustellen.

Zum Gesetzesvorhaben persönliche Stellungnahmen:

Intensivpflege stärken – Bundesregierung ohne Zahlen

RISG – Reha und Intensivpflege Stärkungsgesetz – Eine Kritik